Selber kochen ist wieder im Trend. Hin und wieder kaufen wir dazu ein bisschen zu viel ein. Was tun damit – vor allem wenn sie schon „abgelaufen“ sind?
Eine Frage, die unseren Guides immer wieder gestellt wird, ist die nach dem „Ablaufdatum“ oder korrekt „MindestHaltbarkeitsDatum“, kurz MHD.
Meine Lieblings-Antwort darauf ist: Es heißt „mindestens haltbar bis“ und nicht „tödlich ab“!

Aber Scherz beiseite!
Das MHD ist kein Verfallsdatum! Viele Lebensmittel sind – eine entsprechende Lagerung und Unversehrtheit der Verpackung vorausgesetzt – auch längere Zeit nachdem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, noch genießbar. Bis zu diesem Datum sind Eigenschaften des Lebensmittels wie Geschmack, Geruch, Konsistenz, Nährwert und Farbe des bis dahin ungeöffneten Produktes bei sachgerechter Lagerung garantiert.

Ich möchte an dieser Stelle die „Wiener Tafel“ zitieren, denn viel besser kann man Hintergründe und Umgehensweise mit Lebensmittel kaum beschreiben.

Zitat:
„Jährlich landen in Österreich rund 206.000 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen und Speiseresten im Restmüll und in der Biotonne. Das bedeutet, dass pro Haushalt jährlich 43 kg Lebensmittelabfälle mit einem Wert von durchschnittlich rund 300 Euro anfallen. Neben Brot, Süß- und Backwaren machen vorwiegend Obst und Gemüse, Milchprodukte und Eier sowie Fleisch, Wurst und Fisch den größten Anteil dieser weggeworfenen Lebensmittel aus (Institut für Abfallwirtschaft, BOKU Wien, DI Felicitas Schneidet et al., „Sekundärstudie Lebensmittelabfälle in Österreich“; November 2012).
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Ein sorgsamer Umgang mit unseren LEBENSmitteln beginnt bei jeder und jedem von uns. Als KonsumentInnen haben wir es in der Hand zu entscheiden: Die „Mittel zum Leben“ wurden unter hohem Ressourcenaufwand produziert und sollten nicht leichtfertig alleine aufgrund eines überschrittenen MHD im Müll landen.
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Aus diesem Grund haben  die ExpertInnen der MA38, der Lebensmitteluntersuchung Wien bestimmte Produktgruppen getestet, die Lebensmittel unter kontrollierten Bedingungen „altern“ lassen und ihre Qualität und Genusstauglichkeit überprüft. Damit wurde gezeigt, wie lange diese Nahrungsmittel üblicherweise über das MHD hinaus haltbar sind – eine entsprechende Lagerung vorausgesetzt.
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Eines kann und will der Leitfaden allerdings nicht ersetzen: Das Vertrauen in unsere eigenen Sinne! Denn nichts ist im Bereich Lebensmittelkontrolle so verlässlich wie Schauen, Riechen, Fühlen und Schmecken. „
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Dazu hat die Wiener Tafel verschiedene Info-Materialien erstellt. Eine ausführliche Broschüre finden Sie hier zum Download.
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Für den schnellen Überblick haben wir zwei der Materialien für Sie hier eingefügt.

Das Plakat dazu können Sie sich hier herunterladen.

Diese Steckkarte der Wiener Tafel können Sie sich hier downloaden.

Auch wichtig: Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum auf Lebensmitteln
Wir verraten dir, was der Unterschied ist:

  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird vom Hersteller festgelegt und garantiert, dass das Produkt bei richtiger Lagerung und verschlossen mindestens so lange frisch bleibt. Es kann also auch danach noch eine ganze Weile genossen werden, sofern es keine durch deine Sinne erkennbaren Hinweise auf Verderbnis – wie z. B. Schimmel oder faulen Geruch – zeigt.
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  • Anders ist das beim Verbrauchsdatum: Dieses wird bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln verwendet, zum Beispiel frisches Fleisch, Fisch und Rohmilch. Sie müssen unbedingt richtig (also kühl) gelagert werden. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten die Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden.

 

Eines noch:
Die Wiener Tafel freut sich immer über Spenden oder ehrenamtliche Mithilfe!
Vielleicht haben Sie ja hin und wieder ein bisschen Zeit und möchten helfen?

 

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